Impressum

meetgreen ist ein Service der meetyoo conferencing GmbH

ANSCHRIFT
meetyoo conferencing GmbH
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin

KONTAKT
info@meetgreen.de
www.meetgreen.de

GESCHÄFTSFÜHRER
Dr. Michael Geißer

UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER
DE 189673813
(gemäß §27a Umsatzsteuergesetz)

REGISTERGERICHT
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

HANDELSREGISTERNUMMER
HRB 135847 B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2018)

1. Allgemeines, Vertragsabschluss, Kreditprüfung

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der meetyoo conferencing GmbH (im Folgenden „meetyoo“) gelten für alle Leistungen, die von der meetyoo für ihren Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) erbracht werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, und zwar auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von meetyoo. Sie sind nur verbindlich, wenn sie von meetyoo schriftlich bestätigt werden.

1.2 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und dem Vertrag und seinen Verzeichnissen oder Nebenabreden haben die Bedingungen des Vertrages und seiner Verzeichnisse oder Nebenabreden Vorrang.

1.3 Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt: Das Absenden der Bestellung an meetyoo, das heißt der Klick auf den „Bestellung senden“-Button, stellt einen verbindlichen Kaufantrag des Kunden dar. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch meetyoo zustande.

1.4 Zum Zwecke der Kreditprüfung für Dial-Out-Anträge wird die Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg meetyoo die in ihrer Datenbank zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten sowie mittels mathematisch-statistischer Verfahren ermittelte Kennzahlen zur Verfügung stellen.

 

2. Leistungen von meetyoo, Verfügbarkeit

2.1 meetyoo erbringt Konferenzdienstleistungen. Die Art und der Umfang der von meetyoo geschuldeten Leistungen bestimmen sich nach dem Vertrag sowie der dazugehörigen Leistungsverzeichnisse oder Nebenabreden.

2.2 Die Erbringung der Leistungen für den Kunden erfolgt mit der Sorgfalt, dem Fachkönnen und der Umsicht, wie sie bei einem qualifizierten Fachmann oder Unternehmen in der Erbringung solcher Leistungen üblich sind.

2.3 meetyoo darf für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter nutzen, die nicht Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden.

2.4 Vereinbart meetyoo die jederzeitige Nutzbarkeit der Dienste durch den Kunden, erbringt meetyoo diese Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. meetyoo ist berechtigt, in der Zeit von 3:00 – 6:00 Uhr deutscher Zeit für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungszeit stehen die Dienste nicht zur Verfügung.

 

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat die bei sich notwendige technische Infrastruktur, insbesondere Hardware, Software und Telekommunikationsverbindung bereitzustellen. Hinweise auf die Anforderungen an die technische Infrastruktur, die zur Nutzung der Leistungen von meetyoo notwendig sind, erhält der Kunde auf Anfrage, sofern diese nicht schon im Vertrag, den Leistungsverzeichnissen oder Nebenabreden enthalten sind.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung von meetyoo zu überprüfen und Störungen unverzüglich gegenüber meetyoo anzuzeigen.

3.3 Dem Kunden ist es verboten, in oder an den Leistungen von meetyoo enthaltende Urheberrechts-, Marken oder Eigentumszeichen zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken sowie an Leistungen oder Produkten von meetyoo Veränderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für Leistungen und Produkte von Dritten, deren sich meetyoo im Rahmen seiner Leistungen an den Kunden bedient (Ziffer 2.3). Die Nutzung der Webseiten und Produkte von meetyoo oder Dritten ist nur in den Grenzen des Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechts sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte zulässig. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb dieser Grenzen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

3.4 Der Kunde ist für die Inhalte seiner Konferenzen, Seminare oder sonstigen Online-Veranstaltungen, die er über meetyoo oder mit Produkten von meetyoo durchführt, allein verantwortlich. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Angaben gemacht, Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen sowie insbesondere Gewalt verherrlichen, die Rechte Dritter verletzen oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren.

3.5
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Vorschriften – insb. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (DS-GVO) – einzuhalten. Ergänzende Regelungen und Informationen hierzu erhält die meetyoo Datenschutzerklärung (/agb-datenschutz/).

3.6 meetyoo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die in Ziffer 3.3. und 3.4 enthaltenen Verpflichtungen beruhen. Der Kunde hat meetyoo umgehend zu informieren, wenn er einen solchen Verstoß erkennt oder hat erkennen müssen.

 

4. Preise, Zahlungen

4.1 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für meetyoo nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss gültigen Preisen von meetyoo berechnet.

4.2 Alle Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zu jeweils gültigem Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 meetyoo kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert meetyoo die Art und Dauer der Leistungen und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Im Fall des Online-Vertragsabschlusses werden die Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) im Kundenportal (meetyoo Dienste: https://portal.meetyoo.de, meetgreen Dienste: https://portal.meetgreen.de) oder auf Wunsch per Papierrechnung (gegen einen Aufschlag von 5 Euro) zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei der meetyoo conferencing GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse im Falle der Rechnungszustellung über das Portal für die Benachrichtigungs-E-Mail zustellfähig ist und regelmäßig durch den Kunden abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Zustelladresse sind unverzüglich mitzuteilen.

4.4 Wenn der Kunde mit einer Rechnung nicht oder teilweise nicht einverstanden ist, teilt der Kunde dies meetyoo innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt mit. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

4.5 Alle Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

 

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

5.1 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. meetyoo ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

5.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist meetyoo unbeschadet anderer Rechte berechtigt, dem Kunden bis zum Ende des Zahlungsverzuges keine weiteren Leistungen mehr zur Verfügung zu stellen („Sperre“), nachdem ihm zuvor unter Setzung einer Frist von 10 Tagen die Sperre angekündigt wurde.

 

6. Rechtsvorbehalte

6.1 meetyoo behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

 

7. Nutzung durch Dritte

7.1 Der Kunde hat seinen Zugang zu den Leistungen von meetyoo gegen unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung seines Zugangs, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Kunde hat meetyoo umgehend zu benachrichtigen, falls der begründete Verdacht besteht, dass ein unbefugter Gebrauch seines Zugangs erfolgt.

7.2 Der Kunde hat die vereinbarten Preise für Leistungen von meetyoo zu zahlen, die auf Grund einer von ihm zugelassenen Nutzung durch Dritte erbracht werden. Er hat diese auch für Leistungen von meetyoo zu zahlen, die auf Grund einer unbefugten Nutzung durch Dritte erbracht werden, wenn der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

 

8. Geheimhaltung

8.1 Der Kunde und meetyoo sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Inhalte von Konferenzen und alle Daten der Konferenzteilnehmer gelten als vertrauliche Daten.

8.2 Die Vertragsparteien dürfen ohne schriftliche Genehmigung der anderen Vertragsparteien vertrauliche Daten niemandem offen legen, ausgenommen Arbeitnehmern, Vertretern, Unterauftragnehmern bzw. Erfüllungsgehilfen einer Vertragspartei in dem Umfang, in dem sie die Daten zur Leistungserbringung kennen müssen und sofern sie zur gleichen Geheimhaltung verpflichtet sind.

8.3 meetyoo und seinen Mitarbeitern ist es zudem untersagt, sämtliche erlangten Informationen oder Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder sonst zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Geschäften in Wertpapieren und Derivaten.

8.4 Die Vertragsparteien haben sich in wirtschaftlich sinnvoller Weise darum zu bemühen, dass die Erfüllung dieser Regelungen zur Geheimhaltung durch ihre Arbeitnehmer, bei Unterauftragnehmern oder Vertretern gewährleistet wird.

8.5 Die Bestimmungen zur Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Daten, die 1. sich vor den zu diesem Vertrag führenden Verhandlungen im Besitz einer Vertragspartei befunden haben, 2. bereits allgemein bekannt sind oder später ohne Verstoß einer Vertragspartei gegen die Bestimmung dieser Regelung werden, oder 3. in Erfüllung einer Rechtsvorschrift oder gerichtlichen Anordnung offen gelegt werden, sofern die andere Vertragspartei in angemessener Form von der Rechtsvorschrift oder Anordnung in Kenntnis gesetzt wurde.

 

9. Störung in der Leistungserbringung

9.1 Beeinträchtigen höhere Gewalt, Streik oder sonstiges unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von meetyoo oder eines seiner Erfüllungsgehilfen die Einhaltung von Terminen („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über die in seinem Bereich aufgetretene Störung und die voraussichtliche Dauer der Verschiebung zu unterrichten.

9.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann meetyoo die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, es sei denn, die Ursache liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Kunden und dieser hat die Störung nicht zu vertreten.

9.3 meetyoo ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet, wenn sie über die geschuldete Leistung nicht mehr verfügt. meetyoo verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen zu erstatten.

 

10. Mängel

10.1 Die Haftung für nur geringfügige Mängel ist ausgeschlossen. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.

 

11. Rechtsmängel

11.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet meetyoo nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsfeld eingesetzt wird.

11.2 meetyoo haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

11.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von meetyoo seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich meetyoo. meetyoo und gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

11.4 Werden durch eine Leistung von meetyoo Rechte Dritter verletzt, wird meetyoo nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder 2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder 3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn meetyoo keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

 

12. Verjährung

12.1 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB und § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB.

 

13. Haftungsbeschränkung

13.1 meetyoo haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2 Für sonstige Schäden haftet meetyoo nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von meetyoo oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von meetyoo beruhen.

13.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meetyoo nicht, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) wird verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden.

13.4 meetyoo haftet nicht für solche Schäden, welche bei Durchführung einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden ausgeschlossen werden können.

13.5 meetyoo haftet nicht für die Verträglichkeit seiner Dienste mit in den Verantwortungsbereich des Kunden fallenden technischen Einrichtungen (Ziffer 3.1).

13.6 Nutzt meetyoo für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien stehen oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haften diese Dritten gegenüber dem Kunden nur soweit, wie meetyoo dem Kunden gegenüber nach diesen AGB haften würde.

13.7 Nutzt meetyoo für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haftet meetyoo für Schäden, die daraus entstehen, nur nachrangig. Der Kunde hat seine Schäden zunächst bei dem Dritten gerichtlich geltend zu machen. Etwaige Ansprüche von meetyoo gegenüber dem Dritten, die zur Geltendmachung des Schadens des Kunden bei dem Dritten notwendig sind, tritt meetyoo hierzu an den Kunden ab. meetyoo ist verpflichtet, dem Kunden alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nur wenn und insoweit der Kunde von dem Dritten keinen Ersatz des Schadens erlangen kann, kann der Kunde den Schaden bei meetyoo geltend machen. Die Bestimmungen dieser AGB im Übrigen gelten auch dafür.

13.8 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche (Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, etc.) des Kunden gegen meetyoo gilt das Vorstehende entsprechend.

13.9 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.10 Wenn der Anwendungsbereich des § 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) eröffnet ist, gelten die dortigen Bestimmungen für Vermögensschäden soweit nicht bereits durch die Bestimmungen der Ziffer 13 und 14 eine Haftungsbeschränkung der meetyoo vorliegt.

 

14. Haftungshöchstgrenzen

14.1 Gerät meetyoo mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden für jede vollendete Woche des Verzuges beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Haftung wegen Verzuges ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises.

14.2 Für jeden einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr begrenzt, jedoch nicht auf weniger als 50.000,00 €. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

14.3 Ziffer 14.1 und 14.2 gelten nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ziffer 13.9 und 13.10 gelten auch hier.

 

15. Kündigung

15.1 Der Vertrag kann von den Vertragsparteien gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15.2 Der Vertrag kann von der jeweils anderen Partei aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn über das Vermögen der Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde.

 

16. Schriftform

16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

17.2 Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin-Charlottenburg Gerichtsstand.

 

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt.

Artikel 246 EGBGB, § 3 Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten

  1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
  2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
  3. darüber, wie er mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
  4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
  5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.

Zu 1: Das Absenden der Bestellung an meetyoo, das heißt der Klick auf den „Bestellen“-Button stellt einen verbindlichen Kaufantrag des Kunden dar. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch meetyoo zustande.

Zu 2: Die Zusammenfassung der Bestellung wird von meetyoo gespeichert und dem Kunden als PDF-Dokument unverzüglich per E-Mail zugestellt. Für die Bestellung gelten die aktuellen AGB der meetyoo conferencing GmbH, diese kann der Kunde jederzeit bei meetyoo anfordern oder auf meetgreen.de/impressum/ einsehen.

Zu 3: Der Bestellprozess ermöglicht dem Kunden alle eingegebenen Daten abschließend zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Zu 4: Vertragssprache ist deutsch.

Zu 5: meetyoo erbringt seine Leistungen nach deutschem Recht (siehe www.gesetze-im-internet.de ) sowie den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Nutzungsbedingungen für die meetyoo-Webkonferenzlösung (Stand: 15.12.2017)

1. Allgemeines

Für die Nutzung der Webkonferenzlösung der meetyoo conferencing GmbH gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung der meetyoo conferencing GmbH sofern in diesen Nutzungsbedingungen keine abweichende Regelung getroffen wird.

Mit der Nutzung der Webkonferenzlösung der meetyoo conferencing GmbH akzeptiert der Nutzer die Bedingungen.

2. Geltungsbereich

Auf der Webkonferenz-Plattform der meetyoo conferencing GmbH bietet der Moderator der Webkonferenz (der Konferenzraum-Inhaber) oder meetyoo den Konferenzteilnehmern die Möglichkeit, auf Einladung an einer Webkonferenz teilzunehmen.

3. Nutzung der Webkonferenzlösung

Der Moderator einer Webkonferenz hat sich vor Inanspruchnahme der Webkonferenzlösung zu registrieren. Der Teilnehmer ist zur Teilnahme nur berechtigt, wenn er durch den Moderator oder durch meetyoo zur Teilnahme eingeladen wurde. Der Moderator loggt sich mittels einer ihm mitgeteilten Moderator-PIN ein. Der Teilnehmer erhält durch den Moderator eine Teilnehmer-PIN, mittels derer er sich in die Webkonferenz einloggt. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Webkonferenz besteht jedoch nicht. Insbesondere Teilnehmer, die zwar eingeloggt sind, aber nicht zur Konferenzteilnahme eingeladen wurden, können jederzeit von der Webkonferenz ausgeschlossen werden.

Moderator und Teilnehmer einer Webkonferenz sind verpflichtet, bei der Nutzung der Webkonferenz die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten.

Der Auftraggeber und meetyoo können ohne Vorankündigung rechtswidrige Inhalte des Nutzers löschen oder den Zugang des Nutzers zur Webkonferenzlösung sperren, wenn der Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt.

4. Technische Voraussetzungen und Systemvoraussetzungen

meetyoo übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der externen Daten- und IP-Netze, an die der Moderator oder die Teilnehmer direkt oder indirekt angeschlossen sind.

Systemvoraussetzungen für Moderator & Teilnehmer:

Internetverbindung: mind. 700 kbit/s

Browser:

  • Firefox ab Version 52
  • Chrome ab Version 61

Oder wenn kein Browser der genannten Versionen vorhanden, dann Download der Screensharing-App unter:

Windows:

https://s3.eu-central-1.amazonaws.com/meetyoo-dl/meetgreen/dist/meetyoo-screenshare-0.0.6.exe

Mac:

https://s3.eu-central-1.amazonaws.com/meetyoo-dl/meetgreen/dist/meetyoo-screenshare-0.0.6.zip

5. Haftungsbeschränkung

Die Nutzer der Webkonferenzlösung erkennen an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Webkonferenzlösung technisch nicht zu realisieren ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die meetyoo nicht zu vertreten hat (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), aber auch Soft- und Hardwarefehler, insbesondere die Software und Hardware sowie IT-Infrastruktur der Nutzer können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Ein Anspruch des Nutzers auf jederzeitige Verfügbarkeit der Webkonferenzlösung besteht insoweit nicht.

Dem Nutzer ist bekannt, dass die Daten zum Betrieb der Webkonferenzlösung über öffentliche Kanäle, insbesondere das Internet, übertragen werden. Der Nutzer erkennt an, dass die Übertragung nicht zu 100% sicher ist. meetyoo verpflichtet sich, die Daten des Kunden nach branchenüblichen Standards zu sichern, garantiert jedoch keine 100%ige Sicherheit.

meetyoo haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch der PINs oder durch fehlerhafte Eingaben verursacht werden. Jede Partei trägt ihr Übermittlungsrisiko und haftet für alle durch eine falsche Übermittlung entstehenden Schäden.

Die Präsentatoren der Konferenz sind für den Content allein verantwortlich. meetyoo übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. meetyoo übernimmt keinerlei Gewähr für die durch die Nutzer veröffentlichten Inhalte.

Die Präsentatoren versichern, dass alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den von ihnen bereitgestellten Materialien vorhanden sind und stellen meetyoo von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher und/oder geistiger Schutzrechte für Materialien aus ihrem Verantwortungsbereich frei. Soweit Dritte am Content Rechte gegenüber meetyoo geltend machen, stellt der Kunde meetyoo von etwaigen Ansprüchen auf erstes Anfordern hin frei.

Bei Vorliegen eines Verdachtes auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen behält sich meetyoo das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen.

6. Urheberrecht

Sämtliche Texte, Bilder und andere in der Webkonferenz veröffentlichten Informationen und Daten unterliegen – sofern nicht anders gekennzeichnet – dem Copyright der Präsentatoren oder/und meetyoo. Jede Form von Wiedergabe und/oder Modifikation darf nur mit der schriftlichen Genehmigung durch den Inhaber des Copyrights, also Präsentator oder/und meetyoo erfolgen.

Andersfalls behalten der Präsentator oder/und meetyoo sich das Recht vor, gerichtlich gegen diese Rechtsverletzung vorzugehen. Alle Schäden, die durch eine Rechtsverletzung seitens eines Nutzers verursacht werden, sind von diesem zu tragen und an den Geschädigten zu ersetzen.

7. Änderungsvorbehalt

meetyoo hat jederzeit das Recht, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Die Änderung wird auf der Webseite „meetyoo.de“ veröffentlicht.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin-Charlottenburg Gerichtsstand.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.